|
20.02.12|
Champagner bitte!
Domainhändler verteidigt Champagne.co im UDRP –Verfahren
In der auf www.sedo.co stattfindenden .co Premium-Auktion stehen diverse Domains zur Auswahl, welche aufgrund ihrer beschreibenden Natur eine hervorragende Grundlage für einen Internetauftritt darstellen. Der Preis einer solchen Domain sollte dabei nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Anzahl zukünftiger Besucher und potentieller Kunden betrachtet werden. Vielmehr ist auch die, im Vergleich zu Kunstbegriffen, gesteigerte rechtliche Sicherheit zu berücksichtigen. Beschreibende Domains sind rechtlich schwerer angreifbar und lassen sich hervorragend handeln. Der Fall champagne.co ist dafür nur ein Beispiel. In der Vergangenheit gab es schon verschiedene Entscheidungen der Deutschen Gerichte zu der Domain champagner.de (LG Hamburg: 21.11.2006 Az.: 312 O 426/06; OLG München 20.09.200129 Az.: U 5906/00). Wobei dort die Gerichte dem Domaininhaber Recht gaben und einen Unterlassungsanspruch verneinten. Derselbe Kläger, der französische Interessenverband Comité Interprofessionnel du vin de Champagne, versuchte danach erneut sein Glück in einem UDRP Verfahren bei der WIPO (21.06.2011 No. DCO2011-0026). Diesmal gegen die Domain champagne.co. Der Domaininhaber registrierte die Domain zusammen mit mehreren beschreibenden .co Domains im Juli 2010. Dabei war sein erklärtes Ziel, diese eines Tages gewinnbringend zu verkaufen. In seiner Erwiderung führt er an, dass der Begriff Champagne für ihn lediglich ein Synonym für Sekt gewesen sei und er keinesfalls eine Marke damit in Verbindung gebracht habe. Genutzt habe er die Domain zu keinem Zeitpunkt. Nun wies der Interessenverband auf den Umstand hin, dass der Begriff zwar durchaus stellvertretend für Sekt aus der französischen Region Champagne stehe, die Nutzung dieses Begriffs aber durch europäische Vorschriften geschützt sei und nur dem Verband, bzw. dessen Mitgliedern zustehe. Zudem hätte der Domaininhaber auch sicher von den Rechten des Verbandes gewusst, da dieser unter mehr als 27 verschiedenen TLDs mit der Domain champagne registriert und natürlich auch sehr bekannt sei. Letztlich würde der Domaininhaber auch gar kein Interesse an der Domain zeigen, ausser diese irgendwann zu verkaufen. Dies allein zeige schon eine missbräuchliche Registrierung. Das sah das Schiedsgericht anders und wies die Beschwerde zurück. In seiner Entscheidung entschied der zuständige Schiedsrichter, dass nach den Regeln einer UDRP die Domain Champagne.co nicht die Rechte des französischen Interessenverbandes der Champagner Hersteller verletzt. Dies, obwohl der Begriff Champagner international als Herkunftsbezeichnung geschützt ist und obwohl der britische Inhaber der Domain diese mit dem Ziel eines späteren Verkaufs registriert hatte. Weder könne sich der Interessenverband auf eine relevante Marke berufen, noch sei der Handel mit einer Domain per se ein Zeichen für eine missbräuchliche Registrierung. Dabei bekräftigte das Schiedsgericht seine Ansicht, wonach Regionsbezeichnungen nicht von den Regeln einer UDRP geschützt sein sollen. Und auch wenn hier der Begriff Champagne als Produktbezeichung möglicherweise sogar ohne eine Eintragung in einem Markenregister als Marke aufgrund ihrer Berühmtheit angesehen werden könnte, so sei dies nicht relevant im Rahmen einer UDRP, wenn und weil es sich gleichsam um eine Regionsbezeichnung handele. Obwohl die Beschwerde an dieser Stelle also bereits gescheitert war, führte das Schiedsgericht noch klarstellend aus, dass auch wenn eine Marke oder vergleichbares Recht im Sinne der UDRP einschlägig wäre, so läge jedenfalls keine missbräuchliche Registratur vor. Die Absicht, Domains zu registrieren um damit zu handeln, ist nicht verwerflich. Jedenfalls solange der Inhaber deutlich macht, dass er nicht nur an den Markeninhaber verkaufen wolle, sondern vielmehr an jedermann. Fazit: Hier ist nur ein Beispiel für die immer wichtiger werdende (da auf Löschung oder Transfer gerichtet) UDRP Rechtsprechung angeführt. Natürlich kann ein anderes, insbesondere nationales Gericht dies anders beurteilen. Im Vergleich zu Kunstbegriffen werden beschreibende Domains aber immer einfacher zu verteidigen sein. Dies macht einen Teil ihres Wertes aus. Kai Recke Syndikusanwalt der Sedo GmbH |
News durchsuchen
Bitte geben Sie ein Suchwort ein
Newsletter
Jetzt anmelden und alle Vorteile genießen:
- Domain-News & Trends
- Domain-Auktionen & Events
- Profi-Tipps & Tricks
Sie können sich jederzeit abmelden oder Ihre Einstellungen ändern. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.
Datenschutzrichtlinien